Eine (postalische) Ortschaft besteht aus einem Ortschaftsnamen mit einem abgegrenzen Gültigkeitsgebiet sowie einer oder mehreren 6-stelligen Postleitzahlen (auf Adresse erscheinen nur 4 Stellen).
Bei einem (postalischen) Ortschaftsnamen handelt es sich um einen geografischen Namen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV).
Eine Ortschaft dient der Gebäudeadressierung. Eine postalische Ortschaft darf nicht mit einem Ort verwechselt werden, vgl. hier.
Eine Ortschaft umfasst ein oder mehrere Orte und trägt meist den Namen des bedeutendsten Ortes.