ÖREB: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. November 2024, 08:22 Uhr
Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.
Der Bundesrat bestimmt, welche Daten als ÖREB gelten.
GeoIG (seit 2007)
- Geodaten der Schweiz
- Für die Allgemeinheit verfügbar
- angemessene Qualität und Kosten
- (zur Übersicht siehe die Abschnitte des Gesetzes [1])
- Gilt für die Geobasisdaten (gesetzlich gefordert) des Bundes
- Standards und Zuständigkeiten für die Daten
- Verweis auf Datenschutz, Gebührenregelung
GeoIV
- Anhang 2
- Diese Verordnung besagt, dass zu folgenden Themen (nicht vollständige Aufzählung) die Daten ins ÖREB zu übertragen sind:
- Fuss- und Wanderwege, Natur und Heimatschutz, Wasserbau, Störfall, Bodenbelastung, Luft, Lärm, Altlasten, nicht ionisierende Strahlung, Wald, Jagd