MIV Erschliessung (Nähe zu Kantonsstrasse): Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: 1. Kl.-Strasse *Mindestens 6 m breit *Zwei Lastwagen können ungehindert kreuzen *Mit Hartbelag und ausgeglichenen Steigungen unter 10% *Oft mit Velostreifen und Trotto...) |
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Version vom 24. Oktober 2007, 13:04 Uhr
1. Kl.-Strasse
- Mindestens 6 m breit
- Zwei Lastwagen können ungehindert kreuzen
- Mit Hartbelag und ausgeglichenen Steigungen unter 10%
- Oft mit Velostreifen und Trottoir (in Karte nicht dargestellt)
- Meistens blau signalisierte Hauptstrassen
2. Kl.-Strasse
- Mindestens 4 m breit
- Zwei Personenwagen können ungehindert kreuzen
- Mit Hartbelag und Steigungen unter 15%
- Ortsverbindungen und wichtige Strassen innerorts
- Sehr oft weiss signalisierte Nebenstrassen
Quartierstrasse
- Mindestens 4 m breit
- Immer mit Hartbelag
- Möglicherweise verkehrsberuhigt
- Ohne Bedeutung für den Durchgangsverkehr
- Ausserorts Zufahrt zu wichtigen Anlagen und Objekten